Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Zusammenarbeit und alle abgeschlossenen Verträge zwischen Laura-Sophia Duelund (Designer) und ihrem Auftraggeber (AG). Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der AG ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang schriftlich widerspricht.
1. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE
1.1. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
1.2. Bei Verstoß gegen Punkt 1.1. hat der AG dem Designer eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
1.3. Der Designer überträgt dem AG die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das ein- fache Nutzungsrecht übertragen, welches sich ausschließlich auf finale Reinzeichnungen beschränkt. Für Zwischenergebnisse (z.B. verworfene Varianten, (Vor-)Entwürfe, Skizzen, Modelle) werden dem AG keine Nutzungsrechte übertragen. Der Designer bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
1.4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Designer und AG. Die Nutzungsrechte gehen auf den AG erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5. Der Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der AG das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem Designer eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Designers, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
1.6. Vorschläge oder Mitarbeit des AG bzw. seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
2. VERGÜTUNG
2.1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.
2.2. Die Vergütung ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
2.3. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der AG verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
3. SONDERLEISTUNGEN
3.1. Die angebotenen Gestaltungsarbeiten beinhalten, wenn nicht anders vereinbart, zwei Korrektur-/Änderungsschleifen. Jede weitere wird nach Aufwand berechnet. Sonderleistungen wie die Änderung von Reinzeichnungen oder Drucküberwachung werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
3.2. Der Designer ist berechtigt Fremdleistungen zur Auftragserfüllung im Namen und für Rechnung des AGs zu bestellen. Der AG verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen.
3.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, ist der AG verpflichtet, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
3.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.
3.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4. EIGENTUM, RÜCKGABEPFLICHT
4.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind dem Designer spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
4.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der AG die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
5. HERAUSGABE VON DATEN
5.1. Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der AG, dass der Designer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5.2. Hat der Designer dem AG Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Designers verändert werden.
5.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der AG.
5.4. Der Designer haftet, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des Designers ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des AGs entstehen.
6. PRODUKTIONSÜBERWACHUNG UND BELEGMUSTER
6.1. Soll der Designer die Produktionsüberwachung durchführen, schließen er und der AG darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt der Designer die Produktionsüberwachung durch ist er berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.
6.2. Von vervielfältigten Arbeiten überlässt, nach Absprache, der AG dem Designer unentgeltlich, bis zu zehn einwandfreie Belegexemplare. Der Designer ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen.
7. HAFTUNG
7.1. Der Designer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
7.2. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt der Designer gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung. Der Designer tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des AGs.
7.3. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich beim Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
7.4. Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild.
7.5. Der Designer haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
7.6. Bei Datenverlust durch höhere Gewalt oder Dateibeschädigungen übernimmt der Designer keine Haftung.
7.7 Bei Fotoshootings geht der Designer davon aus, dass fotografierte Personen deren Rechte am Bild an den Auftraggeber übertragen haben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Fotos auf deren rechtlich unbedenkliche Verwendung zu prüfen. Für evtl. Regressansprüche haftet der Auftraggeber.
8. GESTALTUNGSFREIHEIT UND VORLAGEN
8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für den Designer Gestaltungsfreiheit. Wünscht der AG während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der AG zu vertreten hat, so kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
8.3. Der AG versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der AG den Designer im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1. Für den Fall, dass der AG keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz des Designers als Gerichtsstand vereinbart.
9.2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
HINWEISE
Urheberrechts- & Ähnlichkeitsrecherche
Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass ich hinsichtlich der graphischen Gestaltung eines Erscheinungsbildes bzw. Logos keine Marken- bzw. Urheberrechtsrecherche durchführe. Ich empfehle Ihnen daher, eine Identitäts- bzw. Ähnlichkeitsrecherche nach allen in Betracht kommenden bestehenden Rechten zwecks Verringerung eines Verletzungsrisikos vorzunehmen bzw. eine geeignete Anwaltskanzlei mit einer Markenrecherche zu beauftragen.
Eine Haftung meinerseits hinsichtlich einer etwaige Marken- bzw. Urheberrechtsverletzung wird hiermit somit ausdrücklich ausgeschlossen.